Coronavirus

Coronavirus: Die Situation am Gardasee

Hier finden Sie alles, was Sie über die aktuelle Lage in den Regionen rund um den Gardasee wissen müssen.

Der COVID-Notstand bleibt bestehen und aktuell gelten folgende Regelungen:

  • Der Notstand wurde bis zum 30. April verlängert.
  • Die Skigebiete bleiben geschlossen.
  • Bis 27. März dürfen die Grenzen der Regionen bzw. autonomen Provinzen nicht übertreten werden. Ausgenommen sind Fahrten aus dringenden gesundheitlichen Gründen oder Arbeitserfordernissen. Es ist erlaubt, an den eigenen Wohnsitz zurückkehren. Nicht erlaubt sind aber Fahrten zum Zweitwohnsitz, wenn er sich in einer anderen Region oder autonomen Provinz befindet. Für alle Fahrten ist es notwendig, eine Eigenerklärung (PDF in italienischer Sprache) mitzuführen.
  • Die Regionen werden in Zonen eingeteilt, auf Basis der jeweiligen Reproduktionszahl. Die Zonen sind: gelb, orange, rot und weiß.

Gelbe Zonen (Reproduktionszahl unter 1):

  • Die Geschäfte sind geöffnet.
  • Bars, Cafés und Restaurants können von 5 bis 18 Uhr öffnen. Die Konsumation am Tisch ist für maximal 4 Personen erlaubt, außer es handelt sich um zusammenlebende Personen. Nach 18 Uhr dürfen weder Speisen noch Getränke an öffentlich zugänglichen Orten konsumiert werden und Take Away ist in den Bars verboten. In den Restaurants in Hotels gibt es keine Zeitbegrenzung für Übernachtungsgäste.
  • Museen können öffnen, jedoch nur an Werktagen.
  • Es ist erlaubt, nur einmal pro Tag und mit maximal zwei Personen, nur eine Zweitwohnung in der eigenen Region aufzusuchen. Kinder unter 14 Jahren und behinderte oder abhängige Personen, die mit diesen Personen zusammenleben, werden hierbei nicht mitgezählt.
  • Geschlossen bleiben: Fitnessstudios, Schwimmbäder, Theater, Kinos und Skigebiete.

Orange Zonen (Reproduktionszahl über 1 oder hohes Risiko):

  • Es ist verboten, die Zweitwohnungen in der eigenen Region zu besuchen.
  • Bars und Restaurants bleiben geschlossen. Take-Away- und Lieferdienste sind erlaubt. In den Restaurants in Hotels gibt es keine Zeitbegrenzung für Übernachtungsgäste.
  • Es nur möglich, sich innerhalb der eigenen Gemeinde oder zwischen Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern zu bewegen, innerhalb von 30 km entfernt von den jeweiligen Grenzen, Provinzhauptstädte ausgenommen.
  • Geöffnet: Geschäfte, Friseursalons und Kosmetikstudios.

Rote Zonen (Reproduktionszahl über 1,25):

  • Geöffnet sind nur: Supermärkte, Apotheken, Zeitungskioske und Tabakläden.
  • Es ist verboten, das Haus zu verlassen. Ausgenommen sind Fahrten aus dringenden gesundheitlichen Gründen oder Arbeitserfordernissen.

Weiße Zonen (Reproduktionszahl unter 1 oder niedriges Risiko):

  • Fast vollständige Bewegungsfreiheit. Die Mund-Schutz-Pflicht sowie die Abstandsregeln bleiben aufrecht.
  • Zur weißen Zone werden nur Regionen, in denen für 3 zusammenhängende Wochen nur 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auftreten, bei einer Reproduktionszahl unter 1 und niedrigem Risiko.

Die wichtigsten Regelungen aus vorigen Dekreten im Überblick:

  • Personen mit einer Temperatur über 37,5 °C müssen zu Hause bleiben und den behandelnden Arzt kontaktieren.
  • Generell ist ein Abstand von mindestens 1 Meter einzuhalten.
  • Wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann, ist ein Mund-Nasen-Schutz verpflichtend.
  • Man muss einen Mund-Nasen-Schutz immer bei sich haben.
  • Kinder unter 6 Jahren und Personen, die den Mund-Nasen-Schutz aus gesundheitlichen Gründen nicht tragen können, sind von der Maskenpflicht befreit. Sportliche Tätigkeiten im Freien dürfen ohne Mund-Nasen-Schutz erfolgen.
  • Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr, außer aus wichtigen Gründen wie Arbeit oder Gesundheit mit entsprechender Eigenerklärung als Nachweis.
  • In roten Zonen sind das öffentliche Leben und die Bewegungsfreiheit weiter eingeschränkt: Die Wohngemeinde darf nicht verlassen werden, Geschäfte bleiben geschlossen, Restaurant dürfen nur einen Lieferservice aufrechterhalten. Sport darf nur in der Nähe der eigenen Wohnung ausgeübt werden.
  • Die einzelnen Regionen und Gemeinden haben die Möglichkeit, weitere einschränkende Maßnahmen zu verfügen.

Reiseinformationen in deutscher Sprache

Aktuelle deutschsprachige Hinweise betreffend eine Reise nach Italien finden Sie auf der Website des Außenministeriums Ihres Staates:

Weitere Informationen in italienischer und englischer Sprache

Wichtige Telefonnummern innerhalb Italiens

Das italienische Gesundheitsministerium hat eine Hotline unter der Telefonnummer (+39) 1500 eingerichtet, die innerhalb von Italien wählbar ist. Bei Fragen können Sie sich in auch an die Grünen Nummern in der jeweiligen Region wenden: In der Provinz Trient ist das die 800 867 388 (täglich von 8:00 bis 20:00), in der Region Lombardei die 800 894 545 und in der Region Venetien die 800 462 340.

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