FAQ´s zur Corona Lage in Italien
Einreise nach Italien
Seit dem 16. Mai erlaubt Italien wieder die Einreise von Touristen aus dem EU+ Schengen-Raum.
Eine Anmeldung und ein negativer Test sind bei der Ankunft obligatorisch, vorerst auch für Rekonvaleszenten und geimpfte Personen. Kinder unter 2 Jahren müssen nicht getestet werden.
Anmeldung
Alle Personen, die aus dem Ausland nach Italien einreisen, müssen ihre Ankunft bei den zuständigen italienischen Behörden melden, indem sie sich auf dem Portal des Europäischen Formulars für die Fluggastdatensuche registrieren: Bei Kontrollen kann die Bestätigung der Registrierung in digitaler Form oder als Ausdruck vorgelegt werden. Die Anmeldung ist für alle volljährigen Personen, die aus dem Ausland einreisen, verpflichtend: Mitreisende minderjährige Kinder können sich über den begleitenden Erwachsenen anmelden (alleinreisende Minderjährige müssen sich jedoch anmelden). Nur bei objektiven technischen Hindernissen kann diese Meldepflicht durch Ausfüllen des entsprechenden Selbsterklärungsformulars (ausdrucken, ausfüllen und mit auf die Reise nehmen) erfüllt werden.
Negativer Nachweis
Personen, die aus dem Ausland nach Italien einreisen, unterliegen in der Regel gesundheitlichen Anforderungen. Für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise nur in einem EU-Land (+ Schengen, UK und Israel) aufgehalten haben, gelten nur die folgenden Verpflichtungen
1) Meldepflicht bei der regionalen Gesundheitsbehörde (ASL).
Jede Person, die aus dem Ausland nach Italien einreist, muss ihre Einreise auch der Gesundheitsbehörde melden.
Solange die entsprechende Internetplattform nicht zur Verfügung steht (und nachträglich bei objektiven technischen Hindernissen), kann diese Meldepflicht durch das Ausfüllen des entsprechenden Selbsterklärungsformulars und die Meldung (auch per E-Mail) an das zuständige Landesgesundheitsamt (ASL) des Einreiseortes erfüllt werden.
2) Negativer Test (max. 48 Stunden vor Eintritt)
Seit dem 16. Mai müssen sich Personen, die sich in den 14 Tagen vor der Einreise nach Italien nur in EU+ Ländern (+ Schengen, UK und Israel) aufgehalten haben, in den letzten 48 Stunden vor der Einreise einem negativen PCR- oder Antigentest (Schnelltest) unterziehen. Die Pflicht zur Untersuchung gilt vorerst auch für Genesene oder Geimpfte. Kinder unter 2 Jahren unterliegen nicht der Testpflicht.
Kontaktinformationen für alle italienischen Regionen: www.salute.gov.it
ASL-Registrierung für Venetien
Online-Formular nur in italienischer Sprache ULSS9 Scaligera (Modulo per rientri / compila online), zusätzlich muss der negative Test als Anhang per E-Mail an folgende Adresse gesendet werden: [email protected]
ASL-Registrierung für Trentino
Für die autonome Provinz Trentino füllen Sie bitte ein PDF-Formular in italienischer Sprache aus und senden es zusammen mit einer Kopie Ihres Reisepasses per E-Mail an: www.apss.tn.it/Documenti-e-dati/Modulistica/Modulo-rientro-dall-estero // oder an folgende E-Mail: [email protected]
ASL-Anwendung für die Lombardei
Für die Provinz Brescia (Lombardei) empfahl das Fremdenverkehrsamt Garda-Lombardei bis zur Einführung des Grünen Passes folgende Einreisehinweise: Halten Sie bei der Einreise nach Italien eine ausgedruckte Kopie des ausgefüllten Formulars zur Selbsterklärung sowie einen Negativnachweis (nicht älter als 48 Stunden) bereit und zeigen Sie diesen auf Verlangen vor. Sie müssen sich nicht auf dem Lombardei-Portal registrieren oder eine E-Mail senden.
Andere Einschränkungen gelten nur für orange oder rote Bereiche. (Derzeit nur Valle d’Aosta).
Quelle: Italienische Botschaft in Berlin
Die Einreise durch Österreich und die Schweiz ist jederzeit möglich.
Rückreise nach Deutschland
Grundsätzlich ist es nach wie vor Pflicht, sich vor der Einreise nach Deutschland einen digitalen Einreisesatz zu besorgen. Den Nachweis der Einreiseerfassung müssen Sie mit sich führen.
www.einreiseanmeldung.de
Seit dem 13. Mai gilt für die Einreise aus einem einzigen Risikogebiet nach Deutschland in Bezug auf die Quarantänepflicht Folgendes: „Getestete, geimpfte und genesene Personen müssen nicht unter Quarantäne gestellt werden, wenn sie einen entsprechenden Nachweis erbringen können“.
Quelle: Bundesregierung.de / Einreiseverordnung
Sie sind somit von der Quarantänepflicht in Deutschland befreit:
Personen mit vollständigem Impfschutz (ab 14 Tagen nach der letzten erforderlichen Impfdosis).
Personen, die sich von Covid-19 erholt haben (in diesem Fall muss ein positiver PCR-Test vorgelegt werden, der mindestens 28 Tage und spätestens 6 Monate alt ist. Außerdem dürfen keine akuten Symptome von Covid-19 vorliegen).
Personen mit einem negativen Test (Antigentest nicht älter als 48 Stunden – oder ein PCR-Test nicht älter als 72 Stunden, entweder digital oder schriftlich, in Deutsch oder Italienisch).
Kinder unter 6 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
Die Quarantänevorschrift gilt vorerst bis zum 30. Juni 2021.
Spätestens 48 Stunden nach der Einreise muss ein Genesungstest, ein Impftest oder ein negativer Test über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter www.einreiseanmeldung.de übermittelt werden.
„Nach dem Aufenthalt in einem Risikogebiet müssen Sie (…) spätestens 48 Stunden nach der Einreise nachweisen können, dass Sie nicht mit dem Coronavirus infiziert sind. Die zuständige Behörde (in der Regel das Gesundheitsamt) kann von Ihnen verlangen, dass Sie bis zu zehn Tage nach der Einreise einen Test vorlegen. Der Nachweis ist ein Testergebnis oder eine ärztliche Bescheinigung über die Freiheit von einer SARS-CoV-2-Coronavirus-Infektion. Wo Sie sich in Ihrer Nähe testen lassen können, erfahren Sie unter der Telefonnummer 116 117 oder unter www.116117.de.“
www.bundesgesundheitsministerium.de
Sie können den Test also bis zu 48h nach Einreise nach Deutschland oder bereits in Italien machen.
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Alle Angaben beruhen auf unseren derzeitigen Kenntnissen einer umfangreichen und sich ständig ändernden Rechtslage und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir empfehlen, dass Sie sich täglich auch in Ihrer Unterkunft am Gardasee informieren. Wir bemühen uns, die Informationen über die 3 an den Gardasee angrenzenden Regionen, sowie die Reiseinformationen über die Transitstaaten so aktuell und vollständig wie möglich zu halten.