Coronavirus in Italien

Für Deutsche, Österreicher und Schweizer ist es möglich nach Italien zu reisen. Seit dem 7. Januar 2021 ist hierfür die Vorlage eines Negativtests notwendig, der maximal 48 Stunden vor der Einreise durchgeführt wurde. Wer keinen Negativtest (molekularbiologischer PCR oder Antigen-Schnelltest, in jedem Fall ein Abstrich) vorweisen kann, der ist zu einer 14-tägigen Quarantäne verpflichtet.

Außerdem gilt eine Meldepflicht bei den örtlichen Gesundheitsbehörden:

Alle nach Italien einreisenden Personen müssen außerdem während der gesamten Reise ein ordnungsgemäß ausgefülltes Selbsterklärungsformular (englisch) mitführen.

Für die Einreise in „orange“ und „rote“ Regionen gilt außerdem folgende Einschränkung: „Es ist generell verboten in „orange“ und „rote“ Regionen ein- und auszureisen, außer aus nachgewiesenen beruflichen und gesundheitlichen Gründen sowie wegen absoluter Dringlichkeit oder zur Rückkehr an die eigene Meldeadresse (es muss sich jedoch um eine „dauerhafte“ Rückkehr handeln). Die Durchreise in gelbe Regionen ist in der Regel erlaubt.“
Quelle: Italienische Botschaft in Berlin

Das italienische Außenministerium hat auf einer eigens eingerichteten Website einen Online-Fragebogen eingerichtet, der mit wenigen Klicks individuell nach Herkunftsland und Aufenthaltshistorie der letzten 2 Wochen feststellt, ob eine Einreise nach Italien möglich ist und unter welchen gesetzlichen Bedingungen diese möglich ist. Der Fragebogen kann auf Italienisch und Englisch ausgefüllt werden: https://infocovid.viaggiaresicuri.it/returningtoitaly.html

Die Einreise durch Österreich und die Schweiz ist möglich. Das Robert Koch Institut hat von deutscher Seite ganz Italien zum Risikogebiet erklärt. Die Erklärung zum Risikogebiet hat entsprechende Auswirkungen auf die Quarantänepflicht bzw. den Bedarf eines Negativtests nach der Rückkehr nach Deutschland.

Bund und Länder haben sich auf eine einheitliche Regelung zur Quarantänepflicht nach der Rückkehr aus dem Ausland geeinigt.  So schreibt das Bundesgesundheitsministerium zur Einreise aus einem Risikogebiet, wie Italien dies derzeit ist: „Sie reisen nach Deutschland ein und haben sich in den letzten 10 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten? Dann müssen Sie sich direkt nach Ankunft nach Hause – oder in eine sonstige Beherbergung am Zielort – begeben und 10 Tage lang absondern (häusliche Quarantäne). (…) Hinweis: Die Umsetzung der Quarantäneregelungen erfolgt durch Rechtsverordnungen der Bundesländer. Letztendlich verbindlich ist das Recht des Bundeslandes, in das Sie einreisen bzw. in dem Sie sich aufhalten.“ 

Seit dem 8. November müssen Sie sich hierfür über eine digitale Einreiseanmeldung anmelden: www.einreiseanmeldung.de

Alle Deteils finden Sie auf der Website: www.bundesgesundheitsministerium.de


ALLE REGELN ZUSAMMENGEFASST IN UNSEREN FAQ: 


Bleiben Sie immer auf dem neuesten Stand mit unserem kostenlosen Newsletter

Wie Sie jetzt den Betrieben am Gardasee durch ihr Buchungsverhalten helfen können, erfahren Sie hier: Besser direkt!

Nach oben scrollen