Voraussetzungen (für Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in Österreich aufgehalten haben oder durch Österreich gereist sind):
Alle Personen, die nach Italien einreisen, müssen das digitale europäische Fluggastdatensatzformular (dPLF) ausfüllen. Sollte in Ausnahmefällen eine digitale Registrierung nicht möglich sein, muss die gültige Selbsterklärung (englische Version) mit Anhang (englische Version) ausgefüllt und mitgeführt werden und eine Registrierung bei der zuständigen lokalen Gesundheitsbehörde (ASL) erfolgen.
Vorlage eines negativen PCR- oder Antigentests, der zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf (Kinder unter 2 Jahren sind von der Testung für Einreisezwecke ausgenommen).
obligatorische Quarantäne von 5 Tagen
nach Ende der Quarantäne: erneuter PCR- oder Antigentest.
Weitere Details/mehr Informationen:
Personen, die ihren Partner oder ihre Familie in Italien besuchen wollen, gelten NICHT als Einreisende.
Was sind die Ausnahmen?
Keine Quarantäne-/Testpflicht für:
- die Besatzung von Güter- und Personentransporten
- Reisepersonal
- die Ein- und Ausreise aus den Staaten der Liste A (Vatikan und San Marino)
- die Durchreise durch Italien mit eigenem Fahrzeug, wobei diese nicht länger als 36 Stunden dauern darf; Verpflichtung zum unverzüglichen Verlassen Italiens bei Ablaufen der 36 Stunden-Frist bzw., sollte sie überschritten werden Beginn der Quarantäne
- Grenzgänger, die aus nachgewiesenen beruflichen Gründen in das italienische Hoheitsgebiet einreisen und für die anschließende Rückkehr an ihren Wohnsitz, ihre Wohnung oder ihren Aufenthaltsort wieder ausreisen
- Schüler und Studenten, die die Schule oder ein Studium in einem anderen Land als dem Wohnsitz-, Heimat- oder Aufenthaltsland absolvieren, in das sie täglich oder mindestens einmal wöchentlich zurückkehren
- Einreisende aus nachgewiesenen Arbeitsgründen, Gesundheitsgründen oder bei absoluter Dringlichkeit für eine Dauer von max. 120 Stunden
- Personal von Unternehmen mit Sitz oder Zweigniederlassung in IT, die aus nachweislichen Arbeitsgründen für max. 120 Stunden ins Ausland gereist sind und nach IT zurückkehren
Testpflicht (48 Stunden vor Einreise), keine Quarantänpflicht für:
- Gesundheitspersonal, das nach Italien einreist, um dort Gesundheitsdienstleistungen zu erbringen
- Diplomaten, Beamte und Mitarbeiter von internationalen Organisationen in Ausübung ihrer Funktion
- Einreisende aus beruflichen Gründen, wenn diese durch spezielle, von der zuständigen Gesundheitsbehörde genehmigte Sicherheitsprotokolle geregelt sind; Einreisende aus unaufschiebbaren Gründen, vorbehaltlich einer Genehmigung des Gesundheitsministeriums